Unsere Steuerdienstleistungen erstrecken sich über verschiedene Länder. In den USA unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Steuererklärungen für Personengesellschaften (1065 zzgl. K1 und 8805 oder 1042 zzgl. 1042-S), Kapitalgesellschaften (1120-F) und Privatpersonen (1040NR), einschließlich Einkommens-, Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen. Wir kümmern uns ebenfalls um die Unterstützung bei der Vermeidung der US-Quellensteuer und die Beratung im internationalen Steuerrecht. Dazu gehören auch die Registrierung als Withholding Foreign Partnerships oder Trusts und die Unterstützung bei laufenden Tätigkeiten.
Dabei können wir bei der Beantragung von US-Steuernummern helfen sowohl EIN als auch ITIN. Im Fall der W-7 Anträge für ITINs können wir als vom IRS zugelassener CAA die Beglaubigung von Ausweisdokumenten für Sie erledigen.
Als von der US-Steuerbehörde (IRS) zugelassener Qualified Intermediary (QI) können wir die Interaktion mit US Withholding Agents erleichtern.
Dabei stellen wir bereits vorpersonalisierte Formulare zur Verfügung. Unsere Dienstleistungen umfassen die Prüfung und Weiterleitung von US-amerikanischen Schecks im Zusammenhang mit Steuererstattungen sowie treuhänderischen Steuerzahlungen an ausländische Behörden.
In Großbritannien und Österreich unterstützen wir Sie zusammen mit unseren jeweiligen Kooperationspartnern bei Steuererklärungen im Einkommens-, Erbschafts- und Schenkungssteuerbereich sowie für Fondsgesellschaften.
Unser Team für internationale Steuern und Investorenservice steht Ihnen an unseren Kanzleiarbeitstagen über unsere Service-Hotline zur Verfügung.