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Britischer Steuerservice

Im Rahmen unseres Steuerservices bieten wir Anlegern britischer Fonds die Möglichkeit, die steuerlichen Interessen gegenüber der Finanzbehörde zu vertreten. 

Der britische Steuerservice beinhaltet die Prüfung der individuellen Steuersituation. Es wird geprüft, ob eine Meldung der Einkünfte am vereinfachten Sammelsteuerverfahren vorgenommen werden kann oder ob die Abgabe einer individuellen Steuererklärung in Großbritannien erforderlich ist. 

Eine individuelle Steuererklärung muss erstellt werden, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

 

  • Einkünfte aller britischen Beteiligungen überschreiten den Freibetrag
  • Einkünfte stammen aus verschiedenen Einkunftsarten (z. B. aus Immobilienbeteiligung und Lebensversicherungsbeteiligung)
  • Die britische Finanzbehörde hat eine individuelle Steuererklärung angefordert

Abgabe der Steuererklärung in schriftlicher Form: 

  • Bis zum 31. Oktober des aktuell laufenden Steuerjahres

Abgabe der Steuererklärung in elektronischer Form:

  • Bis zum 31. Januar des Folgejahres

Der persönliche Steuerfreibetrag in Großbritannien ist indexiert und wird jedes Steuerjahr neu angepasst. 

  • Steuerfreibetrag für 2018/2019:  GBP 11.850,00
  • Steuerfreibetrag für 2017/2018:  GBP 11.500,00
  • Steuerfreibetrag für 2016/2017:  GBP 11.000,00

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der britischen Finanzbehörde unter https://www.gov.uk/income-tax-rates

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